Waschküche
Während eures gesamten Aufenthaltes könnt ihr unsere Waschküche und Bügelstation nutzen. Hierfür gibt es Benutzungsregelungen hinsichtlich Kosten und Terminvormerkungen. Diese sind in den jeweiligen Räumen als Aushang ersichtlich.
Radio & Fernsehen
Radiohören und Fernsehen könnt ihr in unseren Gemeinschaftsräumen. Einigt euch mit den anderen Anwesenden über das gemeinsame Programm und achtet bitte auf die Lautstärke, damit sich niemand gestört fühlt.
Internet & Social Media
Im gesamten Gebäude steht euch gratis WLAN zur Verfügung. Unser Sicherheits-Standardfilter verhindert den Zugang zu gewalttätigen oder pornografischen Inhalten und Streaming-Diensten. Wenn ihr Fotos von eurem Aufenthalt auf Social Media Portalen wie Facebook oder Instagram postet, vergewissert euch unbedingt, dass weder Personal noch Mit-Patientinnen auf diesen Bildern zu sehen sind. Außerdem ist die Internet-Nutzungsvereinbarung zu beachten, die ihr beim erstmaligen Verwenden des WLANs akzeptiert habt.
Ausgehzeiten
Außerhalb eurer Therapiezeiten und an den Wochenenden sind (Tages-)Ausflüge möglich. Für alle Patientinnen, Patienten und Begleitpersonen gilt eine An- und Abmeldepflicht bei einer Pflegeperson auf der Station. Wenn ihr nicht bei uns esst, teilt uns das bitte bis zum Vortag um 15:00 Uhr mit, damit unser Küchenteam weiß, für wie viele Personen gekocht werden muss. Für unbegleitete Patientinnen und Patienten werden individuelle Ausgehzeiten in Abhängigkeit von der Erlaubnis seitens der Erziehungsberechtigten und des Gesundheitszustandes vereinbart.
Besuche
Besuch ist bei uns herzlich willkommen und eure Freunde sind auch unsere Freunde. Allerdings bitten wir um Verständnis, dass Besuche nur außerhalb der Therapiezeiten stattfinden können. Unsere Besuchszeiten sind: Montag bis Freitag von 16:00 bis 17:00 Uhr und am Wochenende bzw. an Feiertagen von 09:30 bis 16:00 Uhr. Aus Rücksicht auf andere Patientinnen empfangt euren Besuch am besten im Cafeteria- und Lounge-Bereich. Darüber hinaus sind die aktuellen Corona-Regelungen einzuhalten – das kann auch dazu führen, dass Besuche zwischenzeitlich nicht gestattet sind.
Übernachtungsgäste
Als Übernachtungsgäste gelten nicht bewilligte Begleitpersonen, die den Selbstzahler-Tarif für private Begleitpersonen eigenständig tragen müssen. Das können ein zweiter Elternteil oder Geschwisterkinder sein. Den aktuellen Selbstzahler-Tarif erfragt ihr am besten bei unserer Rezeption.
Mehr erfahrt ihr in unserer Hausordnung!