Reha ist für alle da
Was ihr zur Elternfreistellung wissen müsst
Arbeitnehmer:innen haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung, wenn sie Kinder zu einem stationären Reha-Aufenthalt begleiten müssen.
Voraussetzungen
Das Kind ist bis einschließlich 14 Jahre alt und wurde stationär in eine Reha-Klinik aufgenommen. Der rechtliche Anspruch auf Freistellung beträgt maximal vier Wochen pro Kalenderjahr pro Kind. Er kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Dabei muss ein Teil mindestens eine Woche betragen. Die gleichzeitige Inanspruchnahme der Freistellung durch beide Elternteile ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Wartezeiten
Je nach Krankheitsbild sind Wartezeiten bis zu mehreren Monaten möglich. Warum? In der Reha findet ein Großteil der Therapien in Gruppen statt. In einer Gruppe lernen Patient:innen besonders gut von- und miteinander, was sich positiv auf ihren Reha-Erfolg auswirkt. Deswegen ist es wichtig, dass wir die Gruppe so zusammensetzen, dass alle Patient:innen ein ähnliches Alter und ähnliche Krankheitsbilder haben. Darauf legen wir großen Wert – aber das benötigt auch Zeit.
Finanzielle Aspekte
Während der Rehabilitationsfreistellung besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch die Arbeitgeber:innen. Eltern haben jedoch Anspruch auf Pflegekarenzgeld. Dieses müssen sie beim Sozialministeriumservice beantragen.
Meldepflicht und Kündigungsschutz
Nachdem die Sozialversicherung den Reha-Antrag bewilligt hat, muss diese Bewilligung innerhalb von einer Woche den Arbeitgeber:innen bekanntgegeben werden. Nach der Termin-Bestätigung durch unser Team ist auch das konkrete Datum des Reha-Aufenthalts umgehend zu melden. Ab dem Zeitpunkt der Meldung haben Arbeitnehmer:innen einen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser Schutz gilt bis vier Wochen nach dem Ende der Reha.
Info & Antrag Elternfreistellung
