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Elternfreistellung
Elternfreistellung für Kinder in Reha
Reha ist für alle da
Eltern haben Anspruch auf Freistellung, wenn ihre Kinder auf Reha sind. Das ist ein großer Meilenstein für unsere Patient:innen und ihre Familien. Denn eine Reha soll für alle Kinder möglich sein, die sie brauchen.
Was ihr zur Elternfreistellung wissen müsst
Arbeitnehmer:innen haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung, wenn sie Kinder zu einem stationären Reha-Aufenthalt begleiten müssen.
Voraussetzungen:
Das Kind ist bis einschließlich 14 Jahre alt und wurde stationär in eine Reha-Klinik aufgenommen. Der rechtliche Anspruch auf Freistellung beträgt maximal vier Wochen pro Kalenderjahr pro Kind. Er kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Dabei muss ein Teil mindestens eine Woche betragen. Die gleichzeitige Inanspruchnahme der Freistellung durch beide Elternteile ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Indikationen
Finanzielle Aspekte
Während der Rehabilitationsfreistellung besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch die Arbeitgeber:innen. Eltern haben jedoch Anspruch auf Pflegekarenzgeld. Dieses müssen sie beim Sozialministeriumservice beantragen.
Meldepflicht und Kündigungsschutz
Nachdem die Sozialversicherung den Reha-Antrag bewilligt hat, muss diese Bewilligung innerhalb von einer Woche den Arbeitgeber:innen bekanntgegeben werden. Nach der Termin-Bestätigung durch unser Team ist auch das konkrete Datum des Reha-Aufenthalts umgehend zu melden. Ab dem Zeitpunkt der Meldung haben Arbeitnehmer:innen einen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser Schutz gilt bis vier Wochen nach dem Ende der Reha.
Hier gehts direkt zum Sozialministeriumservice
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