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Elternfreistellung
Elternfreistellung für Kinder in Reha
Elternfreistellung

Reha ist für alle da

Ab 01.11.2023 haben Eltern einen Anspruch auf Freistellung für Kinder in Reha. Das ist ein großer Meilenstein für unsere Patient:innen und ihre Familien. Denn eine Reha soll für alle Kinder möglich sein, die diese brauchen.

Was ihr zur Elternfreistellung wissen müsst

Arbeitnehmer:innen haben ab dem 1. November 2023 einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung, wenn sie Kinder zu einem stationären Reha-Aufenthalt begleiten müssen.

Voraussetzungen:

Das Kind ist einschließlich 14 Jahre alt und wurde stationär in eine Reha-Klinik aufgenommen. Der rechtliche Anspruch auf Freistellung beträgt maximal vier Wochen pro Kalenderjahr pro Kind. Er kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Dabei muss ein Teil mindestens eine Woche betragen. Die gleichzeitige Inanspruchnahme der Freistellung durch beide Elternteile ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
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Finanzielle Aspekte

Während der Rehabilitationsfreistellung besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch die Arbeitgeber:innen. Eltern haben jedoch Anspruch auf Pflegekarenzgeld. Dieses müssen sie beim Sozialministeriumservice beantragen.

Meldepflicht und Kündigungsschutz

Nachdem die Sozialversicherung den Reha-Antrag bewilligt hat, muss diese Bewilligung innerhalb von einer Woche den Arbeitgeber:innen bekanntgegeben werden. Nach der Termin-Bestätigung durch unser Team ist auch das konkrete Datum des Reha-Aufenthalts umgehend zu melden. Ab dem Zeitpunkt der Meldung haben Arbeitnehmer:innen einen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser Schutz gilt bis vier Wochen nach dem Ende der Reha.


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