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Wir freuen uns, euch bald bei uns im kokon begrüßen zu dürfen.
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Das Ende eurer Reha
Elternfreistellung

Ein herzliches Baba!

Bei uns ist Abschiednehmen ein Grund zur Freude. Wir entlassen euch zurück in euer gewohntes Leben – mit viel neuen Übungen, Impulsen und Erkenntnissen im Gepäck. Wir sind uns ganz sicher: Ihr seid gut für euren Alltag gerüstet und könnt euer Leben nun selbstständiger in die Hand nehmen.

 

 

Wir sind stolz auf euch!

Am Ende eurer Reha bei kokon findet eine abschließende Untersuchung statt, bei der wir schauen, wie gut ihr eure Reha-Ziele erreicht habt. Im gemeinsamen Gespräch lassen wir eure Zeit bei uns noch einmal Revue passieren. In einem Abschlussbericht fassen wir alles von eurer Reha noch mal zusammen, damit auch eure behandelnden Ärzt:innen daheim informiert sind. Auf Wunsch unterstützen unsere Sozialarbeiter:innen und das gesamte Reha-Team euch auch noch bei der Vermittlung zu weiterführenden Angeboten oder Einrichtungen.
Ihr habt es geschafft!

Ein Grund zum Feiern!

In der Woche eurer Abreise verabschieden sich unsere Reha-Teams im kokon Bad Erlach und im kokon Rohrbach-Berg mit einem Abschiedsfest von euch. Bei diesem Fest feiern wir alles, was ihr erreicht habt, vor allem aber feiern wir euch – denn es ist unglaublich was ihr in eurer Zeit bei uns Großes geleistet habt! Darauf können wir alle richtig stolz sein.

In Bad Erlach nennen wir es  unser „Schmetterlingsfest“, wo wir euch hochleben lassen und jeder persönlich verabschiedet wird.

In Rohrbach-Berg feiern wir mit euch einen „Kreativen Abschied“, bei dem ihr noch ein kleines Kunstwerk bei uns hinterlassen könnt und wir eure Erfolge feiern.

Werden wir uns wiedersehen?

Wir werden oft gefragt, ob und wann unsere jungen Patient:innen noch einmal zur Reha zu uns kommen können. Die Antwort ist ganz einfach: Wir freuen uns, wenn wir euch nochmals ein Stück auf eurem Weg begleiten dürfen!

Alles, was ihr dafür braucht, ist ein Reha-Antrag, den ihr gemeinsam mit euren behandelnden Ärzt:innen ausgefüllt habt, denn sie müssen die Notwendigkeit für eine erneute Reha medizinisch begründen.